Alle Änderungen an AGB, Datenschutzerklärung und AVV. Bei inhaltlichen Änderungen informieren wir alle aktiven Tenants mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit per E-Mail.
Initial-Veröffentlichung als vollständige Datenschutzerklärung. Vollständige Tabelle „Was wir speichern und wofür" mit Rechtsgrundlagen + Aufbewahrungsfristen, Cookie-Sektion, Subprocessor-Liste, Drittland-Hinweis (DPF + SCC), Betroffenenrechte mit verbindlichen Reaktionszeiten.
Erste produktive Fassung. Verweis auf TOM-Anlage als Anlage 1, Subprocessor-Liste als Anlage 2 mit 30-Tage-Vorankündigung. Klarstellung Drittland-Transfer (DPF + SCC). Datenpannen-Meldepflicht 24 h. Daten-Rückgabe 30 Tage Export-Frist. Elektronische Akzeptanz gem. Art. 28 Abs. 9 DSGVO.
Re-Acceptance erforderlich
Versionierungsmechanismus
Alle Versionen aller Vertragsdokumente bleiben dauerhaft unter versionierten URLs abrufbar (/legal/agb/v1.3, /legal/avv/v1.0, etc.). Bei Änderungen mit Re-Acceptance-Pflicht erscheint beim nächsten Login ein Zustimmungs-Modal.